Das Grüne Rezept – eine sichere ärztliche Empfehlung
Mit dem Grünen Rezept haben Ärzte die Möglichkeit, ihren Patienten auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Arzneimittel), deren Einnahme sie für medizinisch sinnvoll erachten, schriftlich zu empfehlen. Das Grüne Rezept bindet daher auch solche Arzneimittel in ein ärztliches Gesamtkonzept ein. Darüber hinaus wird die ärztliche Empfehlung auf Grünem Rezept in der Patientenakte dokumentiert, so dass der Arzt die gesamte Medikation seines Patienten im Blick hat.
Es gilt sowohl für chemisch-synthetische OTC-Arzneimittel als auch zugelassene und traditionelle pflanzliche Arzneimittel (Phytopharmaka). Seit dem „GKV-Modernisierungsgesetz“ von 2004 sind bis auf wenige Ausnahmen alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus Kostengründen von der Regelerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Ausgenommen sind Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus bestehen Ausnahmen aus dem Erstattungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die als Standardtherapie für bestimmte Erkrankungen anerkannt sind (Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie, OTC-Ausnahmeliste). Aus dem Bereich der Phytopharmaka sind dies Flohsamen und Flohsamenschalen (zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom und HIV assoziierter Diarrhoe), Ginkgo biloba-Blätter-Extrakt (nur zur Behandlung der Demenz) und Mistel-Präparate (nur in der palliativen Therapie von malignen Tumoren zur Verbesserung der Lebensqualität).
Als Reaktion auf diese Maßnahme wurde das Grüne Rezept entwickelt, das seither ein Erfolgsmodell ist. Im Jahr 2018 verordneten Ärzte fast 50 Mio. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Grünen Rezepten.
Pflanzliche Arzneimittel sind, vor allem im Bereich der Selbstmedikation, ein etablierter Bestandteil der Gesundheitsversorgung und genießen in Deutschland eine hohe Akzeptanz. 2018 wurden 85 Prozent der in Apotheken verkauften Phytopharmaka im Rahmen der Selbstmedikation verkauft. Auf die positive Wahrnehmung pflanzlicher Arzneimittel in der Bevölkerung haben viele gesetzliche Krankenkassen reagiert. Mittlerweile erstatten über 75 gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen auf Grünem Rezept ärztlich empfohlene Arzneimittel bis zu einem definierten Betrag. Dieses Angebot betrifft überwiegend Verordnungen von pflanzlichen sowie homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln. Weitere Informationen zu den Satzungsleistungen und eine Übersicht über die OTC-Leistungen der einzelnen Krankenkassen finden sie hier.